Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – JUNGE UNI in Bocholt
1. Anmeldung
Anmeldeverfahren
Eine Anmeldung muss bis fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn über die Homepage www.juboh.de getätigt werden. Es gilt jeweils das Eingangsdatum der Anmeldung bei der JUNGEN UNI in Bocholt. Wenn eine Anmeldung über die Homepage nicht vorgenommen werden möchte, kann ein Anmeldeformular per Mail oder Post angefordert werden. Das Formular ist unterschrieben an die JUNGE UNI in Bocholt, Stenerner Weg 14a, 46397 Bocholt zu senden. Telefonische Anmeldungen sind aus Datenschutzgründen nicht möglich. Die Anmeldung ist für die Teilnehmerin/ den Teilnehmer verbindlich. Mit Absenden der Anmeldung gelten die Vertragsbedingungen inklusive der AGB als anerkannt.
Zugangsvoraussetzungen und Zulassung
Die einzelnen Veranstaltungen sind nur für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis einschließlich 18 Jahren zugänglich. Eine Bestätigung zur Teilnahme wird ausgesprochen, wenn die Zugangsvoraussetzung erfüllt ist. Überschreitet die Anzahl der Zulassungsanträge/ Anmeldungen die Anzahl der vorhandenen Plätze der jeweiligen Veranstaltung, entscheidet das Datum des Eingangs der Anmeldung über die Auswahl der Teilnehmerinnnen und Teilnehmer. Die Veranstaltung wird als „ausverkauft“ (roter Warenkorb) gekennzeichnet, wenn diese belegt ist. Es kann eine Warteliste eingerichtet werden. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.
Gebühren
Die Verpflichtung zur Zahlung des Teilnahmeentgelts entsteht mit der Anmeldung. Die Entgeltzahlung erfolgt durch ein Lastschriftmandat der JUNGEN UNI. Die Nichtteilnahme an (Teilen von) Veranstaltungen berechtigt nicht zur Neuberechnung oder Rückforderung des Teilnahmeentgelts. Mit dem Entgelt sind die in der Ankündigung bezeichneten Leistungen abgegolten. Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Bankverbindung korrekt angegeben und das Lastschriftmandat erteilt sind.
Gebührenermäßigung
Wenn ein Anspruch auf Ermäßigung besteht (z.B. Münsterlandkarte), ist dies bei der Anmeldung anzugeben. Die entsprechenden Belege sind der Anmeldung in Kopie beizufügen oder innerhalb von fünf Werktagen nach Absenden der Anmeldung der JUNGEN UNI in Bocholt vorzulegen. Ohne Nachweis wird das volle Entgelt fällig.
2. Abmeldung und Widerruf
Rücknahme und Widerruf der Zulassung
Die JUNGE UNI in Bocholt kann die Zulassung zurücknehmen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden oder wenn die Zulassung durch arglistige Täuschung, Zwang oder Bestechung herbeigeführt wurde. Entstehen der JUNGEN UNI in Bocholt durch Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zusätzliche Kosten, sind diese durch die Teilnehmerin/ den Teilnehmer zu tragen.
Abmeldung
Ein Rücktritt der Teilnehmerin/ des Teilnehmers ist bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn oder innerhalb einer zusätzlich genannten Frist möglich. Der Rücktritt ist der JUNGEN UNI in Bocholt in schriftlicher Form, per Email mitzuteilen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der JUNGEN UNI in Bocholt. Wird der Rücktritt nach Überschreiten der genannten Frist erklärt, wird das Entgelt für die Teilnahme durch die JUNGE UNI in Bocholt einbehalten. Für Veranstaltungen, die einen durch die JUNGE UNI organisierten Transfer beinhalten, ist eine Abmeldung bis sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn erforderlich.
3. Allgemeine Hinweise
Absage von Veranstaltungen
Eine Veranstaltung wird nicht durchgeführt, wenn die festgesetzte Mindestteilnehmerzahl zum Beginn des Angebots nicht erreicht ist. Hierüber wird die Teilnehmerin/ der Teilnehmer spätestens drei Tage vor Beginn informiert. Fällt die Veranstaltung aus, werden bereits für diese Veranstaltung gezahlte Entgelte erstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Darüberhinausgehende Ansprüche der Teilnehmerin/ des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
Wechsel von Dozentinnen/ Dozenten und Veranstaltungsorten
Geringfügige zeitliche, örtliche und personelle Änderungen hinsichtlich der Veranstaltungen sind vorbehalten (z.B. bei Krankheit der Dozentin/ des Dozenten). Änderungen dieser Art berechtigen die Teilnehmerin/ den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Teilnahmeentgeltes. Sofern geringfügige zeitliche, örtliche und personelle Änderungen der jeweiligen Veranstaltung unabdingbar sind, wird die JUNGE UNI in Bocholt, ggf. in Rücksprache mit den Teilnehmenden, eine Verschiebung der Veranstaltung veranlassen oder sich um Referentenersatz bemühen. Weitergehende Ansprüche an die JUNGE UNI in Bocholt sind ausgeschlossen.
Studienbescheinigung
Nach Beendigung eines Kurses stellt die JUBoh eine Bescheinigung über den regelmäßigen Besuch des Kurses aus. Diese wird am Ende des Semesters an die von Ihnen bei Anmeldung hinterlegte Schule gesandt. Die Schulen teilen die Studienbescheinigungen mit den Zeugnissen aus. Einige Schulen nehmen diese Information zudem als außerschulische Aktivität, wertschätzend mit auf das Zeugnis auf.
4. Haftung und Datenschutz
Haftungsausschluss
Ein Versicherungsschutz für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Veranstaltung besteht nicht. Die JUNGE UNI in Bocholt übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zeitraum der jeweiligen Veranstaltung entstehen. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Bei Studienfahrten haftet die JUNGE UNI nicht für die Leistungen der Beförderungsunternehmen und deren Beauftragten und nicht für unerlaubte Handlungen der Leistungsträger und deren Beauftragten.
Datenschutz
Die JUNGE UNI in Bocholt speichert zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten, die sie im Anmeldeverfahren und zur Durchführung der Veranstaltungen benötigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Mit der Anmeldung wird die Einwilligung gen. Art. 6 Bas 1a) der DSGVO in die Verarbeitung der Daten erteilt. Die Einwilligung ist freiwillig, jedoch kann ohne entsprechende Einwilligung die Anmeldung nicht bearbeitet werden. Die Einwilligung ist jederzeit formlos widerrufbar. Für statistische Auswertungen werden die Daten in anonymer Form verwertet. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Bei Widerruf werden die Daten gelöscht, soweit sie für diesen Zweck nicht mehr benötigt werden. Es besteht jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung der erfassten personenbezogenen Daten, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit entsprechend der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie des Datenschutzgesetzes NRW.
Bild- und Tonaufzeichnungen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigten erklären ihr Einverständnis, dass die JUNGE UNI in Bocholt berechtigt ist, bei den Veranstaltungen Bild- und Tonaufzeichnungen herzustellen und zu nicht kommerziellen Zwecken für ihren Eigenbedarf sowie zur Selbstdarstellung der JUNGEN UNI in Bocholt zu verwenden. Eine Vergütungsverpflichtung besteht nicht. Dies gilt auch für Bild und Tonaufzeichnungen der Medien (z.B. Presse, Rundfunk). Die JUNGE UNI in Bocholt darf die Bild- und Tonaufnahmen nur ohne personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer verwenden, es sei denn, dass auch für eine derartige Verwendung das ausdrückliche Einverständnis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Erziehungsberechtigten vorliegt. Bei Kindern bis sieben Jahren sind die Erziehungsberechtigten allein entscheidungsbefugt darüber, ob Abbildungen der Kinder veröffentlicht werden dürfen; zwischen acht und 17 Jahren müssen die Kinder und Jugendlichen in den Entscheidungsprozess eingezogen werden, diese Partizipation wird durch die Erziehungsberechtigten gewährleistet.
Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Schlussbestimmungen
Sollte/n eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Auf die zustande kommenden Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Vertragssprache ist deutsch.